Feststellungsbescheid

Vom Feststellungslageplan bis zum Bestandsplan

Falls für ein geplantes Um- oder Zubauprojekt eines Gebäudes noch keine behördlichen Bescheide vorliegen, ist die Einholung eines Feststellungsbescheides der erste und unverzichtbare Schritt. Erst nach dessen Ausstellung kann der Antrag auf Um- oder Zubau offiziell eingereicht werden. KTS Innovations unterstützt Sie dabei, fehlende Bescheide oder Planunterlagen professionell nachzureichen und den Genehmigungsprozess reibungslos zu gestalten.

01.

Feststellungs-lageplan

Ein Feststellungsbescheid ist ein wichtiger Schritt zur rechtlichen Sicherstellung von Grundstücksgrenzen und Bebauungen. Durch die professionelle Erstellung eines Feststellungsbescheides durch einen Ziviltechniker für Vermessungswesen, wie das ZT Vermessungsbüro Kathrein Dipl.-Ing. David Kathrein, erhalten Sie eine präzise und rechtskonforme Vermessung Ihres Grundstücks. Ein Feststellungsbescheid dient zur genauen Dokumentation aller relevanten Grundstücksdaten und ist in vielen Fällen eine Voraussetzung für Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen. 

Lage- und Höhenplan:
Eine detaillierte Vermessung des Grundstücks mit allen Eckpunkten des Gebäudes sowie präzisen Abständen zu den Grundgrenzen.

Einheitliche Widmung:
Der Feststellungsbescheid stellt sicher, dass das gesamte Grundstück eine einheitliche Widmung aufweist, wodurch Nutzungskonflikte vermieden werden können.

Unstrittige Grundstücksgrenzen:
Alle Grundstücksgrenzen müssen im Grenzkataster eingetragen und unstrittig sein, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden.

02.

Bestandsplan

Die Erstellung eines Bestandsplans ist ein wesentlicher Schritt zur Erlangung eines Feststellungsbescheides. Hierbei wird das Gebäude mittels 3D-Scanner vor Ort exakt vermessen, um ein präzises 3D-Modell zu erstellen.

Zur umfassenden Dokumentation gehören die Recherche des Baualters und der bisherigen Nutzung, eine detaillierte Baumassen- und Flächenberechnung sowie eine vollständige Baubeschreibung, die alle relevanten baulichen Merkmale umfasst.

Der fertiggestellte Bestandsplan dient als Grundlage für das Ansuchen bei der Gemeinde, um das Feststellungsverfahren ordnungsgemäß einzuleiten und die baurechtliche Situation des Gebäudes eindeutig festzustellen.

03.

Ansuchen

Das Ansuchen um einen Feststellungsbescheid ist ein wichtiger Schritt zur rechtlichen Klärung der bestehenden baulichen Situation eines Gebäudes. Dieses Verfahren dient dazu, die Übereinstimmung der aktuellen Nutzung und Bebauung mit den gültigen Bauvorschriften und Flächenwidmungsplänen zu überprüfen.

Für das Ansuchen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bestandsplan, der das Gebäude in seiner aktuellen Form darstellt, einschließlich Baumassen- und Flächenberechnung.
  • Baubeschreibung, die detaillierte Informationen zur Konstruktion und Nutzung des Gebäudes liefert.
  • Nachweis über die unstrittigen Grundstücksgrenzen, z. B. durch einen Eintrag im Grenzkataster.
  • Angaben zur Widmung, um die Konformität mit der Flächenwidmung sicherzustellen.

 

Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Gemeinde die Angaben und veranlasst gegebenenfalls weitere Schritte, wie Ortsaugenscheine oder ergänzende Stellungnahmen von Fachstellen.

Ein erfolgreiches Ansuchen führt zur Ausstellung des Feststellungsbescheides, der die rechtliche Grundlage für künftige Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen bildet.

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