01.
Vorentwurf
Der Vorentwurf umfasst die Analyse der Grundlagen sowie die Klärung der Rahmenbedingungen. Es werden anhand der von der Bauherrin bzw. vom Bauherrn bekanntgegebenen Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmaßpläne des Bestandes, rechtliche Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm) grundsätzliche Lösungsansätze entwickelt und alternative Ansätze ermittelt und bewertet. Der Vorentwurf erfolgt mittels zeichnerischer Darstellung (in der Regel im Maßstab 1 : 200).